19 Prozent der Mieter:innen konnten dank eines Mietspiegels schon Mieterhöhungen abwenden
17.06.2022
19 Prozent der Mieter:innen konnten dank eines Mietspiegels schon Mieterhöhungen abwenden
Hamburg, 17.06.2022. Am 01.07.2022 tritt in Deutschland die Mietspiegelreform in Kraft. Alle Städte ab 50.000 Einwohner:innen sind dann verpflichtet, Mietspiegel zu erstellen. Diese dienen auch Mieterinnen und Mietern als wichtige Orientierungshilfe. Das belegt der „Servicemonitor Wohnen 2022“, eine repräsentative Umfrage des Beratungsunternehmens Analyse & Konzepte immo.consult.
Die Mietspiegelreform schreibt erstens die Erstellung von Mietspiegeln für große Städte mit mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vor. Zweitens sind Mieter:innen und Vermieter:innen laut dem Gesetz verpflichtet, über ihre Mietverhältnisse Auskunft zu geben. Städte, die bisher keinen Mietspiegel vorweisen können, müssen bis zum 01.01.2023 einen solchen veröffentlichen. Entscheidet sich die Stadt für einen qualifizierten Mietspiegel, der höhere Anforderungen erfüllen muss, verlängert sich die Frist bis zum 01.01.2024. Anhand der Mietspiegeldaten können die ortsüblichen Vergleichswerte ermittelt werden, die für die Höhe der Miete maßgeblich sind.
Mieterhöhung rechtfertigen oder abwenden
Für den „Servicemonitor Wohnen“ befragte Analyse & Konzepte immo.consult Mieterinnen und Mieter dazu, wie sie Mietspiegel nutzen. 64 Prozent der Befragten, für deren Stadt oder Gemeinde es einen Mietspiegel gibt, sagten, dass dieser für sie eine wichtige Orientierungshilfe darstelle. 19 Prozent konnten mithilfe eines Mietspiegels sogar schon Mieterhöhungen abwenden. Andererseits sagten 17 Prozent der Befragten, dass aufgrund des Mietspiegels ihre Miete erhöht worden sei. 15 Prozent gaben an, dass sie den Nutzen eines Mietspiegels nicht erkennen können.
„Wir sehen, dass Mietspiegel in beide Richtungen funktionieren: Zum einen können Vermieterinnen und Vermieter damit legitime Mieterhöhungen rechtfertigen. Zum anderen haben die Mieterinnen und Mieter einen Anhaltspunkt, um gegen zu hohe Forderungen vorzugehen“, erklärt Martin Möller, Projektleiter im Bereich Markt- und Mietenanalytik bei Analyse & Konzepte immo.consult.
Allerdings bestehen in dieser Hinsicht offenbar noch Informationslücken. 39 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Deutschland wissen laut „Servicemonitor Wohnen 2022“ nicht, ob es für ihren Wohnort überhaupt einen Mietspiegel gibt.
Über den „Servicemonitor Wohnen“:
Seit 2008 veröffentlicht Analyse & Konzepte alle zwei Jahre den Servicemonitor Wohnen. Er untersucht, was Mieterinnen und Mietern im Kontakt mit ihrem Vermieter besonders wichtig ist und wie sich ihre Wünsche verändern. Die Umfrage ist repräsentativ. 2022 wurden dafür 1.000 Mieterinnen und Mieter aus ganz Deutschland befragt. Die Studie kann kostenlos angefordert werden unter befragung@analyse-konzepte.de. Ansprechpartnerin: Katrin Trunec, trunec@analyse-konzepte.de
Über Analyse & Konzepte immo.consult:
Die Analyse & Konzepte immo.consult GmbH hat sich als unabhängiges Beratungs- und Forschungsunternehmen auf die Wohnungswirtschaft und den Immobilienmarkt spezialisiert. Zum Leistungsspektrum gehören die Organisationsberatung für Wohnungsunternehmen genauso wie die Erstellung von Wohnungsmarkt- und Standortanalysen sowie Mietspiegeln und Grundlagenforschung zum Wohnungsmarkt. Zu den Auftraggebern gehören kommunale und private Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Projektentwickler sowie Kommunen, Bundesministerien und Verbände. www.analyse-konzepte.de
Bilder: Servicemonitor Wohnen 2022
Quelle: Analyse & Konzepte immo.consult
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