Bürgergeld: verlängerte Übergangszeiten für die Kosten der Unterkunft
14.09.2022
Hamburg, 14.09.2022. Seit August 2022 liegt der Entwurf für die Einführung des sogenannten Bürgergelds vor. Das Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte immo.consult weiß, welche Änderungen an der Übernahme der Wohnkosten darin vorgesehen sind.
Für die Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen übernehmen in Deutschland die Kommunen die Kosten der Unterkunft (KdU). Bis zu welcher Höhe sie das tun, hängt vom Wohnort ab. „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind“, heißt es dazu im Sozialgesetzbuch (§22 SGB II). Konkrete Angaben darüber, was angemessen ist und was nicht, finden sich im Gesetz aber nicht – und ebenso wenig im aktuellen Referentenentwurf für das Bürgergeld. „Die Rechtsprechung ist in dieser Frage nicht einheitlich. Insofern hätten wir uns eine Klarstellung gewünscht“, kommentiert Florian Schweiger von Analyse & Konzepte immo.consult.
Karenzzeit von zwei Jahren
Eine Änderung ergibt sich aber im Hinblick auf die Karenzzeit: Wenn die tatsächlichen Kosten der Unterkunft über der jeweiligen Angemessenheitsgrenze liegen, übernehmen die Kommunen sie bislang für sechs Monate. In Zukunft soll diese Karenzzeit auf zwei Jahre ausgedehnt werden. „Um den Leistungsberechtigten zu ermöglichen, sich bei gleichzeitiger Existenzsicherung auf die Arbeitsuche zu konzentrieren, sollen in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt werden“, heißt es dazu im Referentenentwurf.
„Für die Sozialämter besteht somit auch weiterhin die Notwendigkeit, die Richtwerte für die angemessenen Unterkunftskosten in einem schlüssigen Konzept zu ermitteln. Bereits zu Beginn der Karenzzeit müssen sie auf die jeweils geltenden Angemessenheitswerte hinweisen. Entsprechend müssen mit Auslaufen des Sozialschutzpaketes zum 01.01.2023 alle Träger über Richtwerte verfügen, die auf einem aktuellen schlüssigen Konzept beruhen“, erklärt Florian Schweiger.
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